Beispiel für einen Amtshaftungsanspruch in der Pflegeberatung.

Antwort

Ein Beispiel für einen Amtshaftungsanspruch in der Pflegeberatung könnte folgendermaßen aussehen: Angenommen, eine Pflegeberaterin gibt einer Familie falsche Informationen über die Anspruchsberechtigung für Pflegeleistungen. Aufgrund dieser falschen Beratung beantragt die Familie Leistungen, die ihnen nicht zustehen, und erhält diese auch. Später stellt sich heraus, dass die Familie die Leistungen zurückzahlen muss, da sie nicht berechtigt waren. In diesem Fall könnte die Familie einen Amtshaftungsanspruch gegen die Pflegeberaterin geltend machen, da sie durch die fehlerhafte Beratung einen finanziellen Nachteil erlitten hat. Voraussetzung für den Anspruch wäre, dass die Beraterin in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit gehandelt hat und die Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

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