Wie grenzen sich Behinderung und Beeinträchtigungen nach SGB ab?

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Der Begriff "Behinderung" nach den Kriterien des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf eine langfristige körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt. Nach § 2 SGB IX wird eine Behinderung definiert als eine "Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft". Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff "Beeinträchtigung" allgemeiner auf Einschränkungen oder Störungen in der Funktionsfähigkeit einer Person, die nicht unbedingt die Kriterien für eine Behinderung erfüllen müssen. Beeinträchtigungen können vorübergehend oder weniger gravierend sein und müssen nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Einschränkung der Teilhabe führen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Behinderung eine spezifische, oft dauerhafte Form der Beeinträchtigung ist, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt, während Beeinträchtigungen breiter gefasst sind und nicht immer zu einer Behinderung führen.

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