Was prüfe ich bei der Begründetheit einer einseitigen Erledigungserklärung?

Antwort

In der Begründetheit einer einseitigen Erledigungserklärung prüfst du, ob die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und ob das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist. Konkret bedeutet das: 1. **Ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit der Klage**: Es wird geprüft, ob die Klage zum Zeitpunkt der Erhebung zulässig und begründet war. Das heißt, es muss festgestellt werden, ob die Klage ursprünglich Erfolg gehabt hätte. 2. **Erledigendes Ereignis**: Es wird geprüft, ob nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, das die Erledigung der Hauptsache bewirkt hat. Dieses Ereignis muss die ursprüngliche Klage gegenstandslos gemacht haben. 3. **Kausalität**: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem erledigenden Ereignis und der Erledigung der Hauptsache bestehen. Wenn diese Punkte bejaht werden können, ist die einseitige Erledigungserklärung begründet.

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