In der Begründetheit einer einseitigen Erledigungserklärung prüfst du, ob die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und ob das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist. Konkret bedeutet das: 1. **Ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit der Klage**: Es wird geprüft, ob die Klage zum Zeitpunkt der Erhebung zulässig und begründet war. Das heißt, es muss festgestellt werden, ob die Klage ursprünglich Erfolg gehabt hätte. 2. **Erledigendes Ereignis**: Es wird geprüft, ob nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, das die Erledigung der Hauptsache bewirkt hat. Dieses Ereignis muss die ursprüngliche Klage gegenstandslos gemacht haben. 3. **Kausalität**: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem erledigenden Ereignis und der Erledigung der Hauptsache bestehen. Wenn diese Punkte bejaht werden können, ist die einseitige Erledigungserklärung begründet.