Das Günstigkeitsprinzip ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass bei mehreren anwendbaren Regelungen (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) diejenige Regelung gilt, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten ist. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer stets die für sie günstigsten Bedingungen erhalten, selbst wenn andere Regelungen weniger vorteilhaft sind. Ein Beispiel: Wenn ein Tarifvertrag eine höhere Urlaubsregelung vorsieht als der Arbeitsvertrag, dann gilt die Regelung des Tarifvertrags, weil sie für den Arbeitnehmer günstiger ist. Weitere Informationen zum Günstigkeitsprinzip findest du z.B. auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de).