Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Die Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen beginnt und endet zu unterschiedlichen Zeitpunkten: 1. **Natürliche Personen:** - **Beginn:** Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt mit der Vollendung der Geburt, also dem Zeitpunkt, an dem das Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist (§ 1 BGB). - **Ende:** Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod der Person. 2. **Juristische Personen:** - **Beginn:** Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen beginnt mit der Eintragung in das entsprechende Register (z.B. Handelsregister für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG). - **Ende:** Die Rechtsfähigkeit endet mit der Löschung der juristischen Person aus dem Register, nachdem alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Auflösung erfüllt sind. Diese Regelungen können je nach Rechtsordnung und spezifischer Art der juristischen Person variieren.
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]
Die Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen, wie dem deutschen, gibt es jedoch Ausnahmen. Hier sind einige Beis... [mehr]