Die Beendigung von Berufsausbildungsverträgen (BA-Verträgen) während der Probezeit ist in Deutschland relativ unkompliziert. Während der Probezeit, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten dauert, kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten, also sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbildungsbetrieb, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung schriftlich zu formulieren und eine Bestätigung des Erhalts zu verlangen. Zudem sollten beide Parteien darauf achten, die Kündigung in einem respektvollen und professionellen Rahmen zu gestalten, um mögliche zukünftige Konflikte zu vermeiden. Es ist auch wichtig, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Ausbildungsvertrag und die geltenden Gesetze zu informieren, da es in einigen Fällen abweichende Regelungen geben kann.