Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen?

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Nach dem Jugendstrafrecht in Deutschland, insbesondere im Jugendgerichtsgesetz (JGG), müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um einen Heranwachsenden (Personen zwischen 18 und 21 Jahren) verurteilen zu können. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Alter**: Der Heranwachsende muss zum Zeitpunkt der Tat zwischen 18 und 21 Jahren alt sein. 2. **Schuldunfähigkeit**: Es muss festgestellt werden, dass der Heranwachsende zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Dies bedeutet, dass er die Fähigkeit hatte, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. 3. **Tatbestandsmäßigkeit**: Die Handlung muss einen Straftatbestand erfüllen, der im Strafgesetzbuch (StGB) oder im JGG definiert ist. 4. **Relevanz der Jugend**: Bei der Verurteilung von Heranwachsenden wird das Jugendstrafrecht angewendet, wenn die Tat in einem Entwicklungszusammenhang steht, der die Berücksichtigung der Jugendlichkeit rechtfertigt. Hierbei wird auch die persönliche Reife des Täters berücksichtigt. 5. **Erziehungsziele**: Das Jugendstrafrecht verfolgt in erster Linie erzieherische Ziele. Daher können auch mildere Maßnahmen als eine Verurteilung in Betracht gezogen werden, wenn dies dem Erziehungszweck dient. Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts erfolgt im Einzelfall und berücksichtigt die individuellen Umstände des Täters und der Tat.

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