Bedeutung von LL.B. und JCL hinter einem Namen

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**LL.B. ist der Bachelor of Laws, JCL steht für Juris Canonici Licentiatus – also ein kirchenrechtlicher Lizentiatsabschluss. Hinter einem Namen bedeutet das: Die Person hat ein juristisches Studium absolviert und zusätzlich einen akademischen Abschluss im katholischen Kirchenrecht.** Der wichtige Unterschied: **LL.B. ist ein staatlich-akademischer Rechtsabschluss, JCL ein spezialisierter kirchenrechtlicher Abschluss.** JCL ist vor allem im Umfeld von Bistümern, kirchlichen Gerichten, katholischen Hochschulen oder dem Vatikan relevant. ## Kurz erklärt - **LL.B.** = *Legum Baccalaureus* / Bachelor of Laws Ein grundständiger Hochschulabschluss im Recht. - **JCL** = *Juris Canonici Licentiatus* Ein kirchlicher Hochschulabschluss im **kanonischen Recht** (Kirchenrecht der katholischen Kirche). ## Was daraus praktisch folgt Wer **LL.B., JCL** führt, ist **nicht automatisch Volljurist im deutschen Sinn**. Dafür wären in Deutschland normalerweise **erstes und zweites Staatsexamen** entscheidend. Die Kombination zeigt eher: **juristische Grundausbildung plus Spezialisierung im Kirchenrecht**. ## Der Punkt, den viele missverstehen **JCL ist kein „Doktortitel light“, sondern ein eigener fortgeschrittener kirchenrechtlicher Abschluss.** Gerade im kirchlichen Bereich kann er fachlich wichtiger sein als ein allgemeiner juristischer Titel, außerhalb dieses Bereichs erklärt er aber oft kaum jemandem sofort etwas.

Kategorie: Recht Tags: Akademisch Jurist Titel

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