Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Die Festlegung im Satz bedeutet, dass die Stellvertretung des Vorstands die Aufgabe hat, den Vorstand kontinuierlich zu vertreten. Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass die Stellvertretung befugt ist, im Namen des Vorstands zu handeln und Entscheidungen zu treffen, wenn der Vorstand nicht anwesend ist oder nicht selbst handeln kann. Diese Regelung kann in der Satzung eines Unternehmens oder in internen Richtlinien festgelegt sein und dient dazu, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, auch wenn der Vorstand nicht direkt verfügbar ist.
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Die Website [akh-h.de](https://www.akh-h.de/) gehört zur Anwaltskanzlei Herfurtner, die bundesweit tätig ist und unter anderem Mandanten im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal vertritt. Di... [mehr]