Ja. Leistungen für Bildung und Teilhabe kann man in Sachsen auch ohne Wohngeld und ohne Kinderzuschlag bekommen – aber nur, wenn stattdessen eine andere anspruchsbegründende Sozialleis...
Wo sind die Bedarfe für Bildung und Teilhabe im SGB II geregelt?
Antwort vomDie Bedarfe für Bildung und Teilhabe sind im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in § 28 geregelt. Dieser Paragraph beschreibt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft dienen. Weitere Informationen findest du im SGB II, das online verfügbar ist, beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [SGB II](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html).