Als Beamter ist es in der Regel nicht zulässig, Minusstunden direkt mit Urlaubstagen zu verrechnen. Minusstunden entstehen oft durch unentschuldigtes Fehlen oder durch eine negative Arbeitszeiterfassung, während Urlaubstage für die Erholung und Freizeit vorgesehen sind. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und spezifischem Dienstrecht variieren. Es ist ratsam, die entsprechenden Vorschriften oder die Personalabteilung zu konsultieren, um Klarheit über die individuellen Regelungen zu erhalten.