BbgBO: Welchen Feuerwiderstand braucht die Giebelwand bei Gebäudeklasse 3 zum angebauten Nachbargebäude und heißt sie Brandwand oder Brandersatzwand?

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**Bei Gebäudeklasse 3 ist die Giebelwand zum angebauten Nachbargebäude in der Regel keine „Brandwand“ im klassischen Sinn, sondern eine Gebäudeabschlusswand nach § 30 BbgBO mit abgestuften Anforderungen: von innen nach außen mindestens entsprechend den tragenden/aussteifenden Teilen des Gebäudes, mindestens also feuerhemmend, und von außen nach innen feuerbeständig.** ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) ## Entscheidend ist der Begriff Die BbgBO unterscheidet heute zwischen der **Brandwand** als Oberbegriff und der **Gebäudeabschlusswand** als konkretem Anwendungsfall zum Abschluss eines Gebäudes gegenüber dem Nachbargebäude oder der Grenze. In § 30 Abs. 1 wird geregelt, dass Brandwände entweder Gebäudeabschlusswände oder innere Brandwände sein können. Für deinen Fall – Giebelwand zum angebauten Nachbargebäude – geht es also begrifflich um eine **Gebäudeabschlusswand**. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) Der Ausdruck **„Brandersatzwand“** ist in der aktuellen BbgBO dafür nicht der passende gesetzliche Standardbegriff. Gemeint sind vielmehr Wände, die **anstelle einer Brandwand zulässig** sind, wenn § 30 Abs. 3 das für bestimmte Gebäudeklassen ausdrücklich erlaubt. Für GK 1 bis 3 nennt die BbgBO genau diese erleichterte Ausführung der Gebäudeabschlusswand. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) ## Welcher Feuerwiderstand gilt in GK 3 Für **Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3** verlangt § 30 Abs. 3 Nr. 3 BbgBO **keine Brandwandbauart wie bei höheren Gebäudeklassen**, sondern eine Gebäudeabschlusswand mit zwei Richtungen der Anforderung: - **von innen nach außen**: Feuerwiderstand wie die tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, **mindestens feuerhemmend** - **von außen nach innen**: **feuerbeständig** ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) Praktisch heißt das meist: **innen mindestens F 30**, außen in der Schutzwirkung **F 90**. Genau dieser asymmetrische Unterschied wird oft übersehen. Die Wand ist also nicht einfach nur „F30-Wand“. Nach außen zum Nachbargebäude muss sie deutlich stärker wirken. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) ## Wichtiger Unterschied zur echten Brandwand Eine **echte Brandwand** im engeren Sinn muss grundsätzlich noch weitergehende Anforderungen erfüllen, etwa die Brandausbreitung besonders lange verhindern und je nach Gebäudeklasse auch zusätzliche mechanische Beanspruchung aushalten. Diese volle Brandwandqualität fordert die BbgBO für GK 3 gerade **nicht** in jedem Fall; deshalb ist die Bezeichnung „Brandwand“ im Alltag zwar verbreitet, technisch aber oft ungenau. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) ## Klare Einordnung für deinen Fall Wenn zwei Gebäude direkt aneinandergebaut sind und die Wand den Gebäudeabschluss zum Nachbargebäude bildet, ist die korrekte Bezeichnung nach heutiger BbgBO am ehesten: **Gebäudeabschlusswand nach § 30 BbgBO; bei GK 3 keine Brandwandbauart, sondern die für GK 1–3 zulässige Ersatzlösung mit innen mindestens feuerhemmend und außen feuerbeständig.** ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen)) Wenn in den Bauunterlagen „Brandwand“ steht, ist das nicht zwingend falsch als Sammelbegriff. **Präziser** ist aber „Gebäudeabschlusswand“. „Brandersatzwand“ ist eher umgangssprachlich bzw. aus älteren Systematiken abgeleitet und nicht der saubere Hauptbegriff der aktuellen BbgBO. ([bravors.brandenburg.de](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016?suchbegriff=terrassen%C3%BCberdachung&suchen=suchen))

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