Welche Relevanz hat das Baujahr für den Mängelbegriff?

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Ja—das **Baujahr** ist beim **Mängelbegriff** oft entscheidend, weil ein „Mangel“ grundsätzlich eine **Abweichung vom geschuldeten Soll-Zustand** ist, und dieser Soll-Zustand bei älteren Sachen regelmäßig **niedriger** ist als bei neuen. ## 1) Kaufrecht (BGB) – „Mangel“ hängt vom geschuldeten Zustand ab Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang **nicht** die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich **nicht** für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. **nicht** die übliche Beschaffenheit aufweist (§ 434 BGB). Bei Gebrauchtwaren (z. B. Auto/Immobilie) prägt das **Baujahr** die **berechtigte Erwartung**: alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß ist eher „normal“ und nicht automatisch ein Mangel. ## 2) Typische Folgen der Baujahr-Relevanz - **Altersübliche Abnutzung/Verschleiß** (z. B. Rostansatz, Spiel in Lagern, abgegriffene Oberflächen) ist bei älteren Baujahren häufig **kein** Mangel, solange es im Rahmen des Üblichen liegt. - **Sicherheitsrelevante Defekte** oder **Funktionsausfälle**, die auch bei einem alten Baujahr nicht zu erwarten sind (z. B. verdeckte Durchrostung tragender Teile, gravierende Feuchtigkeitsschäden, defekte Bremsanlage), können **trotz** Baujahr ein Mangel sein. - **Beschaffenheitsvereinbarung sticht Baujahr**: Aussagen wie „unfallfrei“, „rostfrei“, „kernsaniert“, „neuwertiger Zustand“ setzen den Soll-Zustand hoch—dann ist eine Abweichung eher ein Mangel, auch bei altem Baujahr. - **Arglist/verschwiegenes Wissen**: Das Baujahr „entschuldigt“ nicht das Verschweigen erheblicher, offenbarungspflichtiger Umstände. ## 3) Werkvertragsrecht (Bau/Handwerk) – Baujahr kann Maßstab verschieben Bei Arbeiten an Bestandsgebäuden ist der Maßstab, was **vertraglich geschuldet** ist (Leistungsbeschreibung, anerkannte Regeln der Technik, vereinbarter Standard). Das Baujahr kann erklären, warum der Bestand nicht heutigen Standards entspricht—aber eine **neu erbrachte Leistung** muss grundsätzlich den geschuldeten Standard erfüllen. ## 4) Merksatz **Je älter das Baujahr, desto niedriger die „Normalerwartung“—aber Vereinbarungen, zugesicherte Eigenschaften, Sicherheitsmängel und verschwiegene gravierende Schäden können den Mangel trotzdem begründen.** Rechtsgrundlage: § 434 BGB (Sachmangel). Link: `https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html`

Kategorie: Recht Tags: Baujahr Maengel Immobilien
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