Nein – einen automatischen Anspruch hat der Makler in Deutschland weder auf den Kaufvertragsentwurf noch auf eine Abschrift des beurkundeten Kaufvertrags. Er bekommt diese Unterlagen nur, wenn d...
Welche Relevanz hat das Baujahr für den Mängelbegriff?
Antwort vomJa—das **Baujahr** ist beim **Mängelbegriff** oft entscheidend, weil ein „Mangel“ grundsätzlich eine **Abweichung vom geschuldeten Soll-Zustand** ist, und dieser Soll-Zustand bei älteren Sachen regelmäßig **niedriger** ist als bei neuen. ## 1) Kaufrecht (BGB) – „Mangel“ hängt vom geschuldeten Zustand ab Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang **nicht** die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich **nicht** für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. **nicht** die übliche Beschaffenheit aufweist (§ 434 BGB). Bei Gebrauchtwaren (z. B. Auto/Immobilie) prägt das **Baujahr** die **berechtigte Erwartung**: alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß ist eher „normal“ und nicht automatisch ein Mangel. ## 2) Typische Folgen der Baujahr-Relevanz - **Altersübliche Abnutzung/Verschleiß** (z. B. Rostansatz, Spiel in Lagern, abgegriffene Oberflächen) ist bei älteren Baujahren häufig **kein** Mangel, solange es im Rahmen des Üblichen liegt. - **Sicherheitsrelevante Defekte** oder **Funktionsausfälle**, die auch bei einem alten Baujahr nicht zu erwarten sind (z. B. verdeckte Durchrostung tragender Teile, gravierende Feuchtigkeitsschäden, defekte Bremsanlage), können **trotz** Baujahr ein Mangel sein. - **Beschaffenheitsvereinbarung sticht Baujahr**: Aussagen wie „unfallfrei“, „rostfrei“, „kernsaniert“, „neuwertiger Zustand“ setzen den Soll-Zustand hoch—dann ist eine Abweichung eher ein Mangel, auch bei altem Baujahr. - **Arglist/verschwiegenes Wissen**: Das Baujahr „entschuldigt“ nicht das Verschweigen erheblicher, offenbarungspflichtiger Umstände. ## 3) Werkvertragsrecht (Bau/Handwerk) – Baujahr kann Maßstab verschieben Bei Arbeiten an Bestandsgebäuden ist der Maßstab, was **vertraglich geschuldet** ist (Leistungsbeschreibung, anerkannte Regeln der Technik, vereinbarter Standard). Das Baujahr kann erklären, warum der Bestand nicht heutigen Standards entspricht—aber eine **neu erbrachte Leistung** muss grundsätzlich den geschuldeten Standard erfüllen. ## 4) Merksatz **Je älter das Baujahr, desto niedriger die „Normalerwartung“—aber Vereinbarungen, zugesicherte Eigenschaften, Sicherheitsmängel und verschwiegene gravierende Schäden können den Mangel trotzdem begründen.** Rechtsgrundlage: § 434 BGB (Sachmangel). Link: `https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html`