Ja, eine Baufirma muss im Rahmen von VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Aufträgen die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zwingend beachten. Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die Anforderungen an den Schutz gegen Lärmimmissionen stellt und somit auch für Bauvorhaben relevant ist. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Lärmbelastung für Anwohner und die Umwelt auf ein zulässiges Maß begrenzt wird.