Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren und als Betriebsrat teilnehmen dürfen in der Regel nur Volljährige, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten...
Können Azubis über den Betriebsrat die Ablösung eines unbeliebten Ausbilders erzwingen?
Antwort vomAzubis können über den Betriebsrat ihre Anliegen vorbringen, jedoch kann der Betriebsrat nicht direkt die Ablösung eines Ausbilders erzwingen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und kann in solchen Fällen Gespräche mit der Unternehmensleitung führen. Wenn es ernsthafte Probleme mit einem Ausbilder gibt, sollten die Azubis dies zunächst ansprechen und gegebenenfalls Unterstützung durch den Betriebsrat suchen. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Ablösung eines Ausbilders jedoch bei der Unternehmensführung.
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