Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Azubis können über den Betriebsrat ihre Anliegen vorbringen, jedoch kann der Betriebsrat nicht direkt die Ablösung eines Ausbilders erzwingen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und kann in solchen Fällen Gespräche mit der Unternehmensleitung führen. Wenn es ernsthafte Probleme mit einem Ausbilder gibt, sollten die Azubis dies zunächst ansprechen und gegebenenfalls Unterstützung durch den Betriebsrat suchen. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Ablösung eines Ausbilders jedoch bei der Unternehmensführung.
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]