Bei einer Kündigung gibt es keine pauschalen „Mitwirkungsrechte“ für Arbeitnehmer oder Betriebsrat; entscheidend ist, wer kündigt und welcher Schutz greift. Praktisch am wic...
Können Azubis über den Betriebsrat die Ablösung eines unbeliebten Ausbilders erzwingen?
Antwort vomAzubis können über den Betriebsrat ihre Anliegen vorbringen, jedoch kann der Betriebsrat nicht direkt die Ablösung eines Ausbilders erzwingen. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und kann in solchen Fällen Gespräche mit der Unternehmensleitung führen. Wenn es ernsthafte Probleme mit einem Ausbilder gibt, sollten die Azubis dies zunächst ansprechen und gegebenenfalls Unterstützung durch den Betriebsrat suchen. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Ablösung eines Ausbilders jedoch bei der Unternehmensführung.
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