Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt wird. **Hintergrund:** Im Insolvenzverfahren, insbesondere nach luxemburgischem Recht, müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Insolvenzverwalter prüft diese und erkennt sie in einer bestimmten Höhe (z. B. dem Policenwert) an. Wird dieser anerkannte Wert vom Gläubiger abgelehnt, kann dies dazu führen, dass: 1. **Die Forderung nicht oder nur teilweise anerkannt wird:** Lehnt der Gläubiger den vom Insolvenzverwalter festgestellten Wert ab und kann keine höhere Forderung nachweisen, wird seine Forderung möglicherweise gar nicht oder nur in der niedrigeren, vom Insolvenzverwalter anerkannten Höhe berücksichtigt. 2. **Der Gläubiger muss ggf. klagen:** Um einen höheren Betrag durchzusetzen, müsste der Gläubiger seine Forderung gerichtlich geltend machen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wird aber nur der vom Insolvenzverwalter anerkannte Betrag zur Verteilung herangezogen. 3. **Verteilungsquote sinkt:** Da die Insolvenzmasse auf die anerkannten Forderungen verteilt wird, erhält der Gläubiger nur für den anerkannten Betrag eine Quote. Lehnt er diesen ab und wird seine Forderung nicht anerkannt, erhält er keine oder eine geringere Auszahlung. **Fazit:** Wenn du den vom Insolvenzverwalter festgestellten Policenwert als Forderungsnachweis ablehnst und keine höhere Forderung erfolgreich nachweist, kann sich dein Auszahlungsbetrag verringern oder sogar ganz entfallen. **Weitere Informationen:** - [Luxemburger Insolvenzrecht (Justizministerium Luxemburg)](https://justice.public.lu/fr/creanciers/procedure-insolvabilite.html) - [Insolvenzverfahren in Luxemburg (Europäisches Justizportal)](https://e-justice.europa.eu/447/DE/insolvency_proceedings?LUXEMBOURG&init=true) Es empfiehlt sich, im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise für die eigene Forderungsanmeldung zu klären.
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]
Ob du den ersten Forderungsnachweis des Insolvenzverwalters „annehmen“ solltest, hängt davon ab, ob die dort aufgeführten Angaben zu deiner Forderung korrekt sind. **Wichtige Pu... [mehr]
Der Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherungsgesellschaft wie der FWU kann grundsätzlich Auskunft darüber geben, ob das vorhandene Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die A... [mehr]
In einem Insolvenzverfahren ist es üblich, dass der Insolvenzverwalter die Gläubiger auffordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach der Anmeldung prüft der Insolvenz... [mehr]
Wenn der Gläubiger den vorausgefüllten Forderungsnachweis ablehnt, weil der dort angegebene Betrag zu niedrig erscheint, hat er das Recht, einen eigenen, korrigierten Forderungsnachweis einz... [mehr]
Wenn der Insolvenzverwalter den Forderungsnachweis ablehnt, bedeutet das, dass deine angemeldete Forderung im Insolvenzverfahren nicht anerkannt wird. Das hat folgende Konsequenzen: 1. **Keine Ber&uu... [mehr]