Welche Auswirkungen fallen unter die Ausschussfrist nach dem TVÖD?

Antwort

Die Ausschussfrist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezieht sich auf die Frist, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Insbesondere fallen unter diese Frist: 1. **Lohn- und Gehaltsansprüche**: Ansprüche auf Zahlung von Gehalt oder Lohn müssen innerhalb der Ausschussfrist geltend gemacht werden. 2. **Urlaubsansprüche**: Auch Ansprüche auf den gesetzlichen oder tariflichen Urlaub müssen innerhalb der Frist geltend gemacht werden. 3. **Ansprüche auf Entgeltfortzahlung**: Bei Krankheit oder anderen Gründen, die eine Entgeltfortzahlung betreffen, müssen die Ansprüche ebenfalls fristgerecht geltend gemacht werden. 4. **Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche**: Dazu gehören beispielsweise Ansprüche auf Abfindungen, Überstundenvergütung oder andere vertraglich vereinbarte Leistungen. Die genaue Dauer der Ausschussfrist kann im TVöD oder in den jeweiligen Zusatzvereinbarungen geregelt sein. Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, da verspätete Ansprüche in der Regel nicht mehr durchsetzbar sind.

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