Die außergerichtliche Einziehung von Beweismitteln kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: 1. **Effizienz**: Außergerichtliche Verfahren sind oft schneller und weniger formell als gerichtliche Verfahren. Dies kann dazu beitragen, Beweismittel zügig zu sichern und zu analysieren. 2. **Kostenersparnis**: Gerichtliche Verfahren sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Durch außergerichtliche Einziehung können diese Kosten reduziert werden. 3. **Entlastung der Gerichte**: Durch die außergerichtliche Einziehung können Gerichte entlastet werden, da weniger Fälle vor Gericht verhandelt werden müssen. 4. **Kooperation**: In einigen Fällen kann die außergerichtliche Einziehung auf einer freiwilligen Basis erfolgen, bei der die betroffenen Parteien kooperieren, um eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden. 5. **Vertraulichkeit**: Außergerichtliche Verfahren können oft vertraulicher abgewickelt werden als öffentliche Gerichtsverfahren, was für die beteiligten Parteien von Vorteil sein kann. 6. **Flexibilität**: Außergerichtliche Verfahren bieten mehr Flexibilität in Bezug auf die Art und Weise, wie Beweismittel gesichert und verwendet werden können. Diese Gründe können dazu beitragen, dass die außergerichtliche Einziehung von Beweismitteln in bestimmten Situationen bevorzugt wird.