Die Ausschlussfrist für eine Feststellungsklage im Insolvenzverfahren beginnt in der Regel mit der Bekanntgabe des Prüfungstermins. Gemäß § 189 InsO (Insolvenzordnung) muss der Gläubiger, dessen Forderung bestritten wurde, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Prüfungstermin die Feststellungsklage erheben. Diese Frist kann jedoch durch das Insolvenzgericht verlängert werden. Es ist wichtig, die genauen Termine und Fristen im jeweiligen Insolvenzverfahren zu beachten, da Abweichungen möglich sind.