Wie berechnet man die Ausschlussfrist bei Entgeltansprüchen nach dem TVöD?

Antwort

Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt in der Regel sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch fällig wird. Um die Ausschlussfrist zu berechnen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Fälligkeit des Anspruchs**: Bestimme, wann der Entgeltanspruch fällig wird. Dies ist in der Regel der letzte Tag des Monats, für den das Entgelt geschuldet wird. 2. **Fristbeginn**: Die Frist beginnt am Tag nach der Fälligkeit. 3. **Fristende**: Zähle sechs Monate ab dem Fristbeginn. Der letzte Tag dieser Frist ist der Tag, bis zu dem der Anspruch geltend gemacht werden muss. 4. **Geltendmachung**: Der Anspruch muss schriftlich oder mündlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, um die Frist zu wahren. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im TVöD zu beachten, da es je nach spezifischem Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen Abweichungen geben kann.

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