Ausschluss von Beamten auf Probe bei Dienstpostenvergabe nach Bestenauslese?

Antwort

Der Ausschluss von Beamten auf Probe bei der Vergabe von Dienstposten nach Bestenauslese ist in der Regel nicht zulässig. Die Bestenauslese soll sicherstellen, dass die am besten geeigneten Bewerber für eine Positionählt werden, unabhängig von ihrem Status Beamte auf Probe oder Beamte aufzeit. Allerdings können spezifische Regelungen in den jeweiligen Landes- oder Bundesgesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften existieren, die bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen für die Vergabe von Dienstposten festlegen. Es ist daher ratsam, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Kategorie: Recht Tags: Beamte Probe Bestenauslese
Frage stellen und sofort Antwort erhalten