Gibt es Ausnahmen für Hausverwaltungen von der Abfallnachweisverordnung?

Antwort

Die Ausnahme für Hausverwaltungen in der Abfallnachweisverordnung (NachwV) bezieht sich der Regel auf die Ents von Abfällen, die nicht als gefährlich eingestuft werden. Hausverwaltungen sind oft nicht direkt für die Erstellung von Abfallnachweisen verantwortlich, wenn es um die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen geht, da dies in der Regel von den Entsorgungsunternehmen übernommen wird. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Ausnahmen in der jeweiligen Landesgesetzgebung oder den entsprechenden Verordnungen zu prüfen, da diese variieren können. Zudem können Hausverwaltungen in bestimmten Fällen dennoch verpflichtet sein, Nachweise zu führen, insbesondere wenn es um gefährliche Abfälle oder spezielle Entsorgungsformen geht. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der Abfallnachweisverordnung sowie die relevanten Landesgesetze zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was beinhaltet die 1/2016. (I. 5.) NGM Verordnung Ungarns?

Die Verordnung 1/2016. (I. 5.) NGM (ungarisch: 1/2016. (I. 5.) NGM rendelet) ist eine ungarische Ministerialverordnung des Wirtschaftsministeriums (Nemzetgazdasági Minisztérium, NGM). Si... [mehr]