Ist ein Auslandsurlaub während des Krankengeldbezugs erlaubt?

Antwort vom

Ja, ein Auslandsurlaub während des Bezugs von Krankengeld ist grundsätzlich erlaubt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. - **Du brauchst vorher die Zustimmung deiner Krankenkasse.** Ohne Zustimmung riskierst du, dass **das Krankengeld für die Zeit im Ausland nicht gezahlt** wird bzw. zurückgefordert werden kann. - **Die Reise darf die Genesung nicht gefährden oder verzögern.** Praktisch heißt das: Sie muss mit der Arbeitsunfähigkeit/Behandlung vereinbar sein (z.B. keine Reise, die ärztliche Maßnahmen verhindert oder die Erkrankung verschlimmert). - **Bei Reisen außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz** sind die Anforderungen in der Praxis oft strenger; die Krankenkasse kann die Zustimmung eher verweigern oder zusätzliche Nachweise verlangen. - **Wichtig:** Krankengeld ist nicht dasselbe wie „krankgeschrieben sein im Arbeitsverhältnis“ – auch wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, gelten die Regeln der Krankenkasse weiter. Rechtsgrundlage ist insbesondere **§ 16 SGB V (Ruhen des Krankengeldes bei Aufenthalt im Ausland, Ausnahmen mit Zustimmung)**.

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