Auftragsbestätigungen nach Aufbewahrungsfrist vernichten?

Antwort

Ja, Auftragsbestätigungen sollten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. In Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für geschäftliche Unterlagen in der Regel sechs bis zehn Jahre, abhängig von der Art des Dokuments. Nach Ablauf dieser Frist ist es wichtig, die Dokumente sicher zu vernichten, um Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten.

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