Muss der Aufsichtsrat einer GmbH die Geschäftsführung überwachen?

Antwort

Ja, der Aufsichtsrat einer GmbH hat die Aufgabe, die Geschäftsführung (GF) zu überwachen. Diese Überwachung umfasst die Kontrolle der Geschäftsführungstätigkeiten, die Prüfung derhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Sicherstellung, dass die Unternehmens im besten Interesse der Gesellschaft umgesetzt wird. Dieauen Pflichten und Befugnisse des Aufsichtsrats können in der Satzung der GmbH oder durch Gesetze, wie GmbH-Gesetz, geregelt sein.

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