Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, der Aufsichtsrat einer GmbH hat die Aufgabe, die Geschäftsführung (GF) zu überwachen. Diese Überwachung umfasst die Kontrolle der Geschäftsführungstätigkeiten, die Prüfung derhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Sicherstellung, dass die Unternehmens im besten Interesse der Gesellschaft umgesetzt wird. Dieauen Pflichten und Befugnisse des Aufsichtsrats können in der Satzung der GmbH oder durch Gesetze, wie GmbH-Gesetz, geregelt sein.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]