In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
Ja, professionelle Betreuer unterliegen der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht überwacht die Tätigkeit der Betreuer, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse der betreuten Person handeln. Dies umfasst die Prüfung von Berichten und Rechnungslegungen, die der Betreuer regelmäßig einreichen muss.
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
Wenn der Rechtspfleger des Betreuungsgerichts einem Berufsbetreuer mitteilt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung bestehen, bedeutet das zunächst, dass das Gericht keine E... [mehr]