Unterliegen professionelle Betreuer der Aufsicht durch das Betreuungsgericht?

Antwort

Ja, professionelle Betreuer unterliegen der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht überwacht die Tätigkeit der Betreuer, um sicherzustellen, dass sie im besten Interesse der betreuten Person handeln. Dies umfasst die Prüfung von Berichten und Rechnungslegungen, die der Betreuer regelmäßig einreichen muss.

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