Wie erfolgt die Auflösung einer eGbR?

Antwort

Die Auflösung eineretragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) erfolgt in mehreren Sch. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Beschluss zur Auflösung** Gesellschafter müssen gemeinsam beschließen, die eGbR aufzulösen. Die Modalitäten dazu sind meist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Fehlt eine Regelung, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). 2. **Ab (Liquidation)** Nach dem Auflösungsbeschluss beginnt die Abwicklung. Das bedeutet: - Begleichung aller Verbindlichkeiten der eGbR - Einziehung offener Forderungen - Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile 3. **Löschung im Gesellschaftsregister** Die Auflösung und das Ende der Abwicklung müssen beim zuständigen Registergericht angemeldet werden, damit die eGbR aus dem Gesellschaftsregister gelöscht wird. 4. **Steuerliche Abmeldung** Die eGbR muss beim Finanzamt abgemeldet werden. Eventuell sind noch Steuererklärungen abzugeben. 5. **Weitere Pflichten** Je nach Geschäftstätigkeit können weitere Abmeldungen (z.B. bei der IHK, Berufsgenossenschaft) erforderlich sein. **Wichtige Hinweise:** - Die Auflösung kann auch durch andere Gründe erfolgen, z.B. Zeitablauf, Erreichen des Gesellschaftszwecks oder Insolvenz. - Es empfiehlt sich, die Auflösung mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu begleiten, um Fehler zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Handelsregister.de](https://www.handelsregister.de/) oder [IHK.de](https://www.ihk.de/). **Quellen:** - §§ 705 ff. BGB - [IHK München: Auflösung einer GbR](https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Gesellschaftsrecht/Aufloesung-einer-GbR/)

Frage stellen und sofort Antwort erhalten