Klausel im Aufhebungsvertrag, dass Überstunden verfallen?

Antwort

In einem Aufhebungsvertrag kann eine Klausel zur Regelung von Überstunden wie folgt formuliert werden: „Alle bis zum Datum der Vertragsaufhebung angefallenen Überstunden verfallen mit der Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrags. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass ihm alle Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wurden, bekannt sind und er auf jegliche Ansprüche aus diesen Überstunden verzichtet.“ Es ist ratsam, solche Klauseln rechtlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen und Bestimmungen entsprechen.

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