Welchen Aufgabenkreis braucht ein rechtlicher Betreuer, um Bleibeperspektiven (Aufenthaltsrecht) zu klären?

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Um als **rechtlicher Betreuer** „Bleibeperspektiven“ (also aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten) zu klären, braucht man in der Regel den Aufgabenkreis: - **„Vertretung gegenüber Behörden“** (oft auch formuliert als „Behördenangelegenheiten“) Je nach konkretem Fall kann zusätzlich erforderlich bzw. sinnvoll sein: - **„Rechts-, Antrags- und Widerspruchsangelegenheiten / Rechtsangelegenheiten“** (damit z.B. Anträge, Rechtsbehelfe, Vollmachten gegenüber Ausländerbehörde/BAMF wirksam abgedeckt sind) - **„Aufenthaltsbestimmung“** (wenn es um den tatsächlichen Aufenthaltsort/Unterbringung geht, nicht um den Aufenthaltstitel selbst) - **„Wohnungsangelegenheiten“** (z.B. Melde-/Unterbringungsfragen, die oft mit dem Aufenthaltsstatus zusammenhängen) Wichtig: **„Gesundheitssorge“** oder **„Vermögenssorge“** reichen dafür allein normalerweise nicht aus, weil die aufenthaltsrechtliche Klärung primär **Behörden- und Rechtsvertretung** ist.

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