Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
In der Regel bist du verpflichtet, den Aufforderungen eines Notars zu folgen, insbesondere wenn es sich um rechtliche Angelegenheiten handelt, die eine notarielle Beurkundung erfordern. Wenn du mit der Aufforderung nicht einverstanden bist, solltest du zunächst das Gespräch mit dem Notar suchen, um deine Bedenken zu klären. Es kann auch sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um deine Optionen zu verstehen und zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Aufforderung anzufechten oder zu ändern.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]