Die Aufbewahrungsfrist für Postabholererklärungen bei deutschen Kreditinstituten beträgt in der Regel sechs Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den allgemeinen Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO). Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen Fragen direkt an das jeweilige Kreditinstitut oder einen rechtlichen Berater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.