Wie lange müssen Postabholererklärungen bei deutschen Kreditinstituten aufbewahrt werden?

Antwort

Die Aufbewahrungsfrist für Postabholererklärungen bei deutschen Kreditinstituten beträgt in der Regel sechs Jahre. Diese Frist ergibt sich aus den allgemeinen Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen gemäß § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 147 Abgabenordnung (AO). Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen Fragen direkt an das jeweilige Kreditinstitut oder einen rechtlichen Berater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

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