Ja – ein Vertrag kann auch dann wirksam sein, wenn dir nicht bewusst war, dass dein Verhalten rechtlich schon als Zustimmung gilt. Entscheidend ist nicht dein inneres Gefühl, sondern ob du...
Auf wessen Kenntnis kommt es beim Abhandenkommen an?
Antwort vomBeim Abhandenkommen einer Sache kommt es in der Regel auf die Kenntnis des Eigentümers und des Besitzers an. Im deutschen Recht ist entscheidend, ob der Eigentümer oder der Besitzer von dem Abhandenkommen der Sache Kenntnis hat oder nicht. Insbesondere im Rahmen des § 935 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird zwischen dem guten Glauben des Erwerbers und der Kenntnis des Eigentümers unterschieden. Wenn der Eigentümer von dem Abhandenkommen weiß, kann er in der Regel seine Rechte geltend machen.