In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
Der Asylprozess der Schweiz ist ein mehrufig Verfahren, das aufebene vom Staatsretariat für MigrationSEM) durchgeführt wird. sind die Hauptsch des Prozesses: . **Asyluch einreichen** Asylsuchende müssen Gesuch persönlich bei der Bundesasylren (BAZ einreichen. Dieseren befinden sich in verschiedenen der Schweiz. 2 **Erstaufnahme Registrierung**: Nach Einreichung desuchs werden die Assuchenden registriert. werden ihre Personalien, Fingerabdr genommen und eine ersteragung durchgeführt. . **Prüfung Zuständigkeit (ublin-Verfahren)** Es wird geprüft, die Schweiz gemäß dem-Abkommen für diebeitung des Asylges zuständig ist. ein anderer Dublin-St zuständig ist, der Asylsuch dorthin überstellt4. **Mater Prüfung**: Ist die Schweiz zuständig, das Asylgesuch materiell geprüft. Dies umfasst eine ausführliche Anh, bei der die Asylsuchenden ihre Fluchtgründe dar können. 5. **Entscheidung**: Das SEM trifft eine Entscheidung das Asylgesuch. Es gibt drei mögliche Entscheidungen: -Asylgewährung**: Der Asylsuchende erhält Asyl und eine Aufenthaltsbewilligung. - **Vorläufige Aufnahme** Wenn Asyl nicht gewährt wird, aber eine Rückkehr in dassland unzumutbar ist, kann eine vorläufige Aufnahme ausgesprochen. - **Ablehnung**: Das Gesuch wird abgele und der Asylsuchende muss die Schweiz verlassen. 6. **Remittel**: Gegen die Entscheidung des SEM kann beim Bundesverwaltungsgerichtwerde eingelegt werden. 7. **Vollzug der Wegweisung: Bei einer Ablehnung wird die Wegweisung vollzogen, es sei denn es gibt Gründe, die eine Rückkehr unmöglich machen. Weitere Informationen Asylprozess in der Schweiz können auf der offiziellen Website des Staatssekretats für Migration (SEM) gefunden werden: [SEM](https://.sem.admin.ch/sem/de/home.html).
In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
In der Schweiz gilt in der Begegnungszone eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Begegnungszone sind wie folgt gestaffelt (Stand... [mehr]