Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...
Welcher Artikel garantiert die Meinungsfreiheit?
Antwort vomIn Deutschland garantiert Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit. Hier ist der genaue Wortlaut: "Artikel 5 [Meinungsfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit] (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: [Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html).