Zu welchem Artikel im Grundrecht gehört keine willkürliche Inhaftierung?

Antwort

Das Verbot der willkürlichen Inhaftierung ist im Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgelegt. Dort heißt es: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." In Deutschland ist dieses Prinzip im Grundgesetz verankert, insbesondere in Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG, der das Recht auf Freiheit der Person schützt: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Weitere Informationen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte findest du hier: [Allgemeine Erklärung der Menschenrechte](https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf).

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