Beschreibt der aktuelle Artikel 23 GG keinen Geltungsbereich?

Antwort

Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland beschreibt den Anwendungsbereich des Grundgesetzes und die Möglichkeit der Erweiterung des Geltungsbereichs auf andere Teile Deutschlands. Der Artikel wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1990 geändert. Der aktuelle Wortlaut des Artikels 23 GG lautet: "Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3." Der Artikel 23 GG bezieht sich also auf die Mitwirkung Deutschlands an der Europäischen Union und nicht direkt auf den geografischen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Der geografische Geltungsbereich wird in Artikel 1 GG und Artikel 146 GG behandelt.

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