Die Bewertung, ob der Schutz des Privatgrundstücks oder die Persönlichkeitsrechte Dritter höher zu gewichten sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der jeweiligen rechtlichen Sit... [mehr]
Artikel 2 des Grundgesetzes beschäftigt sich mit den Rechten und Freiheiten des Einzelnen. Er besagt, dass jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Außerdem wird das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt. Das bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, so zu leben, wie er möchte, solange er dabei die Freiheit und die Rechte anderer respektiert.
Die Bewertung, ob der Schutz des Privatgrundstücks oder die Persönlichkeitsrechte Dritter höher zu gewichten sind, hängt vom konkreten Einzelfall und der jeweiligen rechtlichen Sit... [mehr]
Das Beispiel der Taschenkontrolle bei Fußballspielern betrifft das **Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit** (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, GG) und das **Recht auf körperliche Unversehrt... [mehr]