Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...
Was regelt Artikel 15 Grundgesetz?
Antwort vomArtikel 15 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend." Dieser Artikel ermöglicht es dem Staat, bestimmte Ressourcen und Produktionsmittel zu vergesellschaften, also in öffentliches Eigentum zu überführen, unter der Bedingung, dass eine angemessene Entschädigung erfolgt.