Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Österreich sieht verschiedene Arten von Vollmachten vor, die im geschäftlichen Verkehr relevant sind. Die wichtigsten Arten sind: 1. **Handlungsvollmacht**: Diese Vollmacht erlaubt es einem Bevollmächtigten, im Namen des Unternehmens Geschäfte zu tätigen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegen. Sie ist nicht auf bestimmte Geschäfte beschränkt. 2. **Prokura**: Dies ist eine umfassende Vollmacht, die es dem Prokuristen erlaubt, alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen im Namen des Unternehmens vorzunehmen, mit Ausnahme von bestimmten, gesetzlich festgelegten Handlungen (z.B. die Veräußertung von Immobilien). 3. **Spezialvollmacht**: Diese Vollmacht ist auf bestimmte Geschäfte oder Handlungen beschränkt. Der Bevollmächtigte kann nur die in der Vollmacht genau festgelegten Handlungen durchführen. 4. **Gesamtvollmacht**: Hierbei handelt es sich um eine Vollmacht, die mehreren Personen gemeinsam erteilt wird. Diese müssen in der Regel gemeinsam handeln, um wirksam zu sein. Diese Vollmachten sind wichtig, um die Vertretungsbefugnisse innerhalb eines Unternehmens klar zu regeln und rechtliche Sicherheit im Geschäftsverkehr zu gewährleisten.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...