Welche Arten der Signatur unterscheidet die eIDAS-Verordnung und wie unterscheiden sie sich?

Antwort

Das Signaturgesetz und die europäische eIDAS-Verordnung unterscheiden drei Hauptarten von elektronischen Signaturen: 1. **Einfache elektronische Signatur**: - **Definition**: Eine elektronische Signatur, die Daten in elektronischer Form mit anderen Daten verknüpft und zur Authentifizierung dient. - **Beispiele**: Eingescannte Unterschrift, E-Mail-Signatur. - **Sicherheitsniveau**: Niedrig, da sie leicht gefälscht oder manipuliert werden kann. 2. **Fortgeschrittene elektronische Signatur**: - **Definition**: Eine Signatur, die eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet ist, es ermöglicht, den Unterzeichner zu identifizieren, und mit Mitteln erstellt wird, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann. Zudem ist sie so mit den signierten Daten verknüpft, dass jede nachträgliche Änderung der Daten erkennbar ist. - **Beispiele**: Signaturen, die mit speziellen Softwarelösungen und Zertifikaten erstellt werden. - **Sicherheitsniveau**: Höher als die einfache elektronische Signatur, da sie zusätzliche Sicherheitsmerkmale aufweist. 3. **Qualifizierte elektronische Signatur**: - **Definition**: Eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde. - **Beispiele**: Signaturen, die mit einer qualifizierten Signaturkarte und einem Kartenlesegerät erstellt werden. - **Sicherheitsniveau**: Höchstes Sicherheitsniveau, da sie strengen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht und in der Regel von einem vertrauenswürdigen Dienstanbieter ausgestellt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur hat in der EU den gleichen rechtlichen Status wie eine handschriftliche Unterschrift. Weitere Informationen zur eIDAS-Verordnung findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [eIDAS Regulation](https://ec.europa.eu/digital-strategy/our-policies/eidas-regulation_en).

Kategorie: Recht Tags: Signatur EIDAS Verordnung
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