Architekten verwenden in der Regel den Verzugszinssatz für Unternehmer, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen in geschäftlichen Beziehungen geht. Der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmer beträgt in Deutschland 9 Prozent über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Wahl des Verzugszinssatzes hängt also davon ab, ob die Parteien in einem geschäftlichen oder privaten Kontext agieren.