Verwenden Architekten den Verzugszinssatz für Verbraucher oder Unternehmer?

Antwort

Architekten verwenden in der Regel den Verzugszinssatz für Unternehmer, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen in geschäftlichen Beziehungen geht. Der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmer beträgt in Deutschland 9 Prozent über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Wahl des Verzugszinssatzes hängt also davon ab, ob die Parteien in einem geschäftlichen oder privaten Kontext agieren.

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