Verwenden Architekten den Verzugszinssatz für Verbraucher oder Unternehmer?

Antwort

Architekten verwenden in der Regel den Verzugszinssatz für Unternehmer, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen in geschäftlichen Beziehungen geht. Der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmer beträgt in Deutschland 9 Prozent über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Wahl des Verzugszinssatzes hängt also davon ab, ob die Parteien in einem geschäftlichen oder privaten Kontext agieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Als Unternehmer mit dem Titel Prof. Dr. med. soll ich so ein Arbeitszeugnis unterschreiben?

In der Regel ist es üblich, dass ein Arbeitszeugnis mit dem Titel des Unterzeichners versehen wird, insbesondere wenn dieser Titel relevant für die Position oder die Branche ist. Wenn du als... [mehr]

Kann man die Formatierung des Arbeitszeugnisses so ändern, dass es Urkundenfälschung ist?

Ja, eine stark veränderte Formatierung eines Arbeitszeugnisses kann unter bestimmten Umständen als Urkundenfälschung gelten, insbesondere wenn die Änderungen dazu dienen, den Inhal... [mehr]