Verwenden Architekten den Verzugszinssatz für Verbraucher oder Unternehmer?

Antwort vom

Architekten verwenden in der Regel den Verzugszinssatz für Unternehmer, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen in geschäftlichen Beziehungen geht. Der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmer beträgt in Deutschland 9 Prozent über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher liegt der Verzugszinssatz bei 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Wahl des Verzugszinssatzes hängt also davon ab, ob die Parteien in einem geschäftlichen oder privaten Kontext agieren.

Verwandte Fragen

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich, wenn ein Partner unternehmerisch tätig ist und es zur Trennung kommt?

Der Versorgungsausgleich hängt nicht daran, ob dein Partner Unternehmer ist, sondern daran, welche Altersvorsorge während der Ehe tatsächlich aufgebaut wurde. Wenn der Unternehmer kaum...