Muss ein Architekt die DWG-Daten herausgeben?
Antwort vomNicht automatisch. **Ein Architekt muss DWG-Dateien in Deutschland in der Regel nur dann herausgeben, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder sich aus dem konkreten Vertragszweck ein entsprechender Anspruch ergibt.** Ein allgemeiner Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der bearbeitbaren CAD-Originaldateien besteht meist **nicht ohne Weiteres**. Maßgeblich sind vor allem der Architektenvertrag, der Leistungsumfang und die Nutzungsrechte. Für Bauunterlagen allgemein kommen zwar Herausgabeansprüche aus dem Auftragsrecht in Betracht, etwa nach § 667 BGB; ob das auch die **offenen, editierbaren DWG-Dateien** umfasst, ist aber eine Frage des Einzelfalls. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/bautraeger-verwalter-muss-bauunterlagen-herausgeben-HI1232854.html)) Wichtig ist die Unterscheidung: **Pläne/PDFs/Bestandsunterlagen** müssen eher herausgegeben werden als **offene CAD-Arbeitsdateien**. Denn DWG-Dateien sind oft nicht nur „Unterlagen“, sondern auch Teil der internen Arbeitsgrundlage des Architekten; außerdem können urheberrechtliche und nutzungsrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Ohne ausdrückliche Regelung wird häufig nur ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck angenommen, nicht zwingend ein Anspruch auf die Rohdaten zur freien Weiterbearbeitung. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/bautraeger-verwalter-muss-bauunterlagen-herausgeben-HI1232854.html)) **Kurzantwort:** - **Ja**, wenn die Herausgabe der DWG-Dateien ausdrücklich vereinbart wurde. - **Eher ja**, wenn ohne die Dateien der Vertragszweck nicht erreicht werden kann. - **Eher nein**, wenn nur allgemein Planungsleistungen geschuldet waren und keine Regelung zu offenen CAD-Daten existiert. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/bautraeger-verwalter-muss-bauunterlagen-herausgeben-HI1232854.html)) **Praktisch entscheidend** sind daher: Vertragstext, Honorar-/Leistungsbeschreibung, eventuelle BIM/CAD-Klauseln, Zweck der Nutzung und ob nur Einsicht/Kopien oder gerade **editierbare Originaldateien** verlangt werden. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/bautraeger-verwalter-muss-bauunterlagen-herausgeben-HI1232854.html)) Rechtsverbindlich lässt sich das nur anhand des konkreten Vertrags sicher beurteilen.