Kann ein Arbeitszeugnis, das als 'überwiegend gut beurteilt' bezeichnet wird, rechtliche Konsequenzen haben, wenn es tatsächlich sehr schlecht ist?

Antwort vom

Ja, das kann rechtliche Konsequenzen haben. Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Wenn die Personalabteilung angibt, dass das Zeugnis "überwiegend gut beurteilt" ist, es aber tatsächlich sehr schlecht ausfällt, könnte dies als Täuschung oder als Verstoß gegen die Pflicht zur wohlwollenden Formulierung angesehen werden. Der betroffene Mitarbeiter könnte rechtliche Schritte einleiten, um eine Korrektur des Zeugnisses zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

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