Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ja, das kann rechtliche Konsequenzen haben. Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Wenn die Personalabteilung angibt, dass das Zeugnis "überwiegend gut beurteilt" ist, es aber tatsächlich sehr schlecht ausfällt, könnte dies als Täuschung oder als Verstoß gegen die Pflicht zur wohlwollenden Formulierung angesehen werden. Der betroffene Mitarbeiter könnte rechtliche Schritte einleiten, um eine Korrektur des Zeugnisses zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Beim Kirchenaustritt in Deutschland gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Kinder: **1. Kirchenaustritt der Eltern:** Wenn Eltern aus der Kirche austreten, betriff...