Was bedeutet „die Arbeitszeit wird im Folge des Kalenderjahres ermittelt“?

Antwort vom

Gemeint ist: Die maßgebliche Arbeitszeit (z. B. für Durchschnittsberechnungen, Ansprüche oder Prüfungen) wird **nicht im laufenden Kalenderjahr**, sondern **erst im darauffolgenden Kalenderjahr** anhand der dann vorliegenden Daten **festgestellt/berechnet**. Sprachlich korrekt wäre meist „**im Folgejahr**“ oder „**in der Folge des Kalenderjahres**“; inhaltlich geht es um eine **Ermittlung im nächsten Jahr** (z. B. 2025 wird im Jahr 2026 ermittelt).

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