Ist ein Arbeitsverhältnis wegen Betruges nichtig, kann der Arbeitnehmer über das Rechtsinstitut faktische Arbeitsverhältnisse Lohn für die erarbeitete Zeit verlangen?

Antwort

Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Betrug für nichtig erklärt wird, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen dennoch Ansprüche auf Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit geltend machen. Das Rechtsinstitut der faktischen Arbeitsverhältnisse (auch "faktisches Arbeitsverhältnis" genannt) ermöglicht es, dass ein Arbeitnehmer, der tatsächlich gearbeitet hat, auch dann Lohn verlangen kann, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis rechtlich nicht besteht. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er die Arbeit tatsächlich erbracht hat und dass der Arbeitgeber von dieser Arbeit Kenntnis hatte oder sie zumindest hätte kennen müssen. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer auf den Lohn klagen, der ihm für die geleistete Arbeit zusteht, auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Betrug nichtig ist. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und die Erfolgsaussichten einer solchen Forderung zu prüfen.

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