Wie viele Arbeitstage sind im Bundesurlaubsgesetz festgelegt?

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Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr festgelegt, basierend auf einer 6-Tage-W. Bei einer 5-Tage-W entspricht dies 20 Arbeitstagen. Diese Regelung gilt für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte haben Anspruch auf einen anteiligen Urlaub, der entsprechend ihrer Arbeitszeit berechnet wird.

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