Nein: Es gibt keine feste Grenze nach dem Motto „sechs Wochen krank pro Jahr = Kündigung erlaubt“. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist in Deutschland erst dann wirksam, wenn zu...
Arbeitnehmer meldet sich krank und nimmt nachträglich Gleitzeit. Abmahnen?
Antwort vomOb eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Arbeitnehmer sich krankmeldet, sollte er in der Regel auch während dieser Zeit nicht arbeiten oder Gleitzeit in Anspruch nehmen, da dies die Glaubwürdigkeit der Krankmeldung in Frage stellen kann. Wenn der Arbeitnehmer jedoch nachweislich in der Lage war, während der Krankheitszeit zu arbeiten, könnte eine Abmahnung in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, die internen Richtlinien des Unternehmens sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Eine Klärung im Gespräch mit dem Arbeitnehmer könnte ebenfalls sinnvoll sein, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird.
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