Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, für geringfügig Beschäftigte, die Rentner sind, die sogenannten "ZVK-Beiträge" (Zusätzliche Versorgungskasse) zu zahlen, sofern der Rentner nicht bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Es gibt jedoch Ausnahmen und Regelungen, die je nach Bundesland und Art der Beschäftigung variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um die genauen Verpflichtungen und Regelungen zu klären.