Muss der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber auf eigene Kosten zurückschicken?

Antwort

In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen von abgelehnten Bewerbern zurückzusenden. Es wird jedoch empfohlen, dies aus Gründen der Fairness und des guten Tons zu tun. Bewerber haben das Recht, ihre Unterlagen zurückzufordern, und viele Unternehmen bieten an, diese auf Wunsch zurückzusenden. Es ist ratsam, dies im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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