Bei einem Vorfall, bei dem ein Täter eine Wohnungstür eintritt, sind folgende wichtige Fragen zu klären: 1. **Wer ist der Täter?** Identität, Beziehung zum Wohnungsinhab... [mehr]
In Deutschland kann eine Anzeige in der Regel nicht einfach gelöscht werden, da sie Teil des Ermittlungsverfahrens ist. Wenn der Täter nicht gefunden wird, bleibt die Anzeige bestehen, solange die Ermittlungen laufen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob und wann ein Verfahren eingestellt wird. In vielen Fällen kann eine Anzeige nach einer bestimmten Zeit, wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, als "erledigt" betrachtet werden. Dies kann je nach Art des Delikts und den Umständen variieren. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an die zuständige Polizeidienststelle oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
Bei einem Vorfall, bei dem ein Täter eine Wohnungstür eintritt, sind folgende wichtige Fragen zu klären: 1. **Wer ist der Täter?** Identität, Beziehung zum Wohnungsinhab... [mehr]
Sehr geehrter Herr [Name], im Auftrag der zuständigen Behörde möchten wir Sie darauf hinweisen, dass uns wiederholt Beschwerden über Ihr Verhalten gegenüber Ihrer Nachbarin,... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]