In Deutschland kann eine Anzeige in der Regel nicht einfach gelöscht werden, da sie Teil des Ermittlungsverfahrens ist. Wenn der Täter nicht gefunden wird, bleibt die Anzeige bestehen, solange die Ermittlungen laufen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob und wann ein Verfahren eingestellt wird. In vielen Fällen kann eine Anzeige nach einer bestimmten Zeit, wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, als "erledigt" betrachtet werden. Dies kann je nach Art des Delikts und den Umständen variieren. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an die zuständige Polizeidienststelle oder einen Rechtsanwalt zu wenden.